Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 16 Abs 1, LStR Rz 373 EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer
Lohnsteuerprotokoll 2001, BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01
Ein Arbeitnehmer erleidet im Zuge der beruflichen Verwendung des eigenen Kfz einen Unfall . Neben dem von ihm zu tragenden Reparaturaufwand hat der Abgabepflichtige zur Vermeidung einer Strafverfolgung nach § 90c StPO dem Bund einen Geldbetrag zu leisten.

