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Schäden aufgrund höherer Gewalt

StInfo 2001/136 Heft 14 v. 24.7.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 16 Abs 1, LStR Rz 373 EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer

Lohnsteuerprotokoll 2001, BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01

Ein Arbeitnehmer erleidet im Zuge der beruflichen Verwendung des eigenen Kfz einen Unfall . Neben dem von ihm zu tragenden Reparaturaufwand hat der Abgabepflichtige zur Vermeidung einer Strafverfolgung nach § 90c StPO dem Bund einen Geldbetrag zu leisten.

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