Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 16 Abs. 1 LStR Rz 367, EStG Bd. I B, Richtlnien: Lohnsteuer
Lohnsteuerprotokoll 2001, BMF 3. 7. 2001, 07 0101/15-IV/7/01
Die berufsbedingte Verwendung der Internetmöglichkeiten nimmt immer mehr zu (z.B. Zuteilung der Arbeit per E-Mail). Gemäß Rz 367 LStR 1999 sind lediglich Aufwendungen (Online-Gebühren) für den Zugriff auf kostenpflichtige (abzugsfähige) Dateien abzugsfähig.

