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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ159 (RZ 2026, 181)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 181 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 34 Abs 1 MedienG

In einem Strafverfahren wegen eines Medieninhaltsdelikts ist die Urteilsveröffentlichung nach § 34 Abs 1 MedienG im Fall eines Schuldspruchs und eines entsprechenden Antrags des (Privat-)Anklägers zwingend. Sie liegt nicht im Ermessen des erkennenden Gerichts; eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Urteilsveröffentlichung ist in § 34 Abs 1 MedienG nicht vorgesehen.

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