§ 37 Abs 1 MedienG
Bei der Veröffentlichung einer Mitteilung über die Verfahrenseinleitung nach § 37 Abs 1 MedienG ist eine Interessensabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht vorgesehen.
25.3.2026, 15 Os 15/26h (RS0143742)
§ 37 Abs 1 MedienG
Bei der Veröffentlichung einer Mitteilung über die Verfahrenseinleitung nach § 37 Abs 1 MedienG ist eine Interessensabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht vorgesehen.
25.3.2026, 15 Os 15/26h (RS0143742)
