§ 28 Abs 4 Z 2 ADBG 2021
§ 28 Abs 4 Z 2 ADBG 2021 verlangt zwar die Absicht des Täters, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nicht aber Gewerbsmäßigkeit iSd § 70 StGB.
§ 28 Abs 4 Z 2 ADBG 2021
§ 28 Abs 4 Z 2 ADBG 2021 verlangt zwar die Absicht des Täters, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nicht aber Gewerbsmäßigkeit iSd § 70 StGB.
