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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ151 (RZ 2026, 180)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 180 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 39 Abs 2 StPO

Die gesetzliche Anordnung, einen Antrag auf Delegierung zu begründen (§ 39 Abs 2 zweiter Satz StPO), schließt das Erfordernis ein, das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll.

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