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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ120 (RZ 2026, 146)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 146 Heft 6 v. 15.6.2026

Art 120b B-VG

Bei Punkt 4.3. der Allgemeinen Richtlinien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder handelt es sich um eine Standespflicht, deren Verletzung allenfalls disziplinäre Folgen hat, aber nicht zu einer Unklagbarkeit des Anspruchs oder einer Unzulässigkeit des Rechtswegs führt.

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