§ 231 Z 1 lit a ASVG
Der Begriff der "Tage" ist dahin zu verstehen, dass damit jeder Kalendertag gemeint ist, an dem eine Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit besteht.
18.11.2025, 10 ObS 98/25x (RS0143679)
§ 231 Z 1 lit a ASVG
Der Begriff der "Tage" ist dahin zu verstehen, dass damit jeder Kalendertag gemeint ist, an dem eine Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit besteht.
18.11.2025, 10 ObS 98/25x (RS0143679)
