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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ119 (RZ 2026, 146)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 146 Heft 6 v. 15.6.2026

§§ 178g, 178h VersVG

Der Versicherer ist nach § 178g Abs 1 VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Institutionen neben der Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes auch die Vertragsgrundlagen mitzuteilen. Dazu ist der Versicherer gemäß § 178h Abs 1 VersVG nur über Verlangen einer klagebefugten Stelle verpflichtet.

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