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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ75 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§ 289 StPO

§ 289 StPO erteilt dem Rechtsmittelgericht die Befugnis, Verfügungen zum Schutz des Angeklagten vorzunehmen, ohne allerdings deren Ausübung oder Nichtausübung davon abhängig zu machen, dass es dafür ein Sachverhaltssubstrat feststellt.

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