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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ74 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§§ 22 Abs 1, 28a Abs 1 FinStrG

§§ 1 Abs 1, 4 VbVG

Den Bestimmungen des § 28a Abs 1 FinStrG folgend gilt § 22 Abs 1 FinStrG auch im Verfahren über die Verantwortlichkeit von Verbänden. Demzufolge sind bei Ausspruch der Verantwortlichkeit für Finanzvergehen und für strafbare Handlungen anderer Art gesonderte Geldbußen zu verhängen.

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