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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ76 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§§ 198 Abs 1, 199 StPO

Im Anwendungsbereich der StPO besteht – wie der Gesetzestext (§§ 198 Abs 1, 199 StPO ["hat"]) und die Einordnung in den Katalog der Nichtigkeitsgründe (§ 281 Abs 1 Z 10a StPO) deutlich machen – bei Vorliegen der Voraussetzungen eine (Rechts-) Pflicht zur Diversion.

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