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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ77 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§ 33 Abs 2 Z 1 StGB

Der Erschwerungsgrund des § 33 Abs 2 Z 1 StGB knüpft bereits an den aufgrund der Minderjährigkeit des Opfers objektiv gesteigerten Unwert der strafbaren Handlung an und setzt keine Feststellungen zu einem auf die Minderjährigkeit des Opfers gerichteten Vorsatz des Täters voraus.

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