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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ78 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§ 388 Abs 1 StPO

Die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit kann erst dann erfolgen, wenn der Angeklagte den Beitrag zu den nach § 381 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO zu ersetzenden Kosten tatsächlich bezahlt hat.

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