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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ80 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

§§ 37 Abs 1, 8a Abs 5 MedienG

Die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, ihre Anordnung folglich (nur) solange zulässig, als das entsprechende Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

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