§§ 116, 117, 118 IO
Dem Schuldner sind im Rahmen seines Anhörungsrechts nach § 118 IO Informationen über die wesentlichen Punkte des konkret beabsichtigten Geschäfts zu geben.
12.8.2025, 8 Ob 6/25b (RS0142719)
§§ 116, 117, 118 IO
Dem Schuldner sind im Rahmen seines Anhörungsrechts nach § 118 IO Informationen über die wesentlichen Punkte des konkret beabsichtigten Geschäfts zu geben.
12.8.2025, 8 Ob 6/25b (RS0142719)
