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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ31 (RZ 2026, 51)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 51 Heft 3 v. 15.3.2026

Art 29 Abs 2 EG-RL 2011/95/EU

Status-RL, §§ 1, 2, 3 UVG

Der Unterhaltsvorschuss ist als Kernleistung gemäß Art 29 Abs 2 Status-RL einzustufen und Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie für eigene Staatsangehörige zu gewähren.

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