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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ5 (RZ 2026, 20)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 20 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§§ 1053, 1090 und 1295 ABGB

§ 226 ZPO

Bei der Frage, ob ein Leasingnehmer eines mangelhaften Fahrzeuges ("Abgasskandal") zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aktiv legitimiert ist, ist zu unterscheiden (idS bereits 3 Ob 226/23s): Bildet der Leasingvertrag mit dem Kaufvertrag eine vertragliche Einheit, sodass ein Kaufvertrag des Leasingnehmers nur der Spezifikation des Fahrzeugs diente, ist die Aktivlegitimation zu verneinen. Hingegen ist die Aktivlegitimation des Leasingnehmers zu bejahen, wenn zunächst ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde und erst in der Folge ein Leasingvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises zustande gekommen ist.

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