vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ17 (RZ 2026, 20)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 20 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§§ 86 Abs 1, 89 StPO

Ein Beschluss, der keinen Spruch (§ 86 Abs 1 StPO) enthält, ist keine "Nichtentscheidung", weil nur Fehler außerhalb des von der Rechtsordnung normierten Fehlerkalküls zu absoluter Nichtigkeit führen können. Demgegenüber fallen (auch prozessuale) Rechtsfehler in das (umfassende) Fehlerkalkül der §§ 87 ff StPO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!