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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ18 (RZ 2026, 20)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 20 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§ 106 Abs 2 StPO

Gemäß § 106 Abs 2 zweiter Satz StPO hat das Beschwerdegericht, soweit gegen die Bewilligung einer Ermittlungsmaßahme Beschwerde erhoben wird, auch über einen – nach § 106 Abs 2 erster Satz StPO mit diesem Rechtsmittel zu verbindenden – Einspruch zu entscheiden. Lege non distinguente hat das Rechtsmittelgericht somit auch dann über den Einspruch zu

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