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Strafsachen § 37 Abs 2 erster Satz StPO; Art 83 Abs 2 B-VG (RZ 2026/2)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2026/2RZ 2026, 23 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§ 37 Abs 2 erster Satz StPO

Art 83 Abs 2 B-VG:

Nach Ausscheidung eines isoliert betrachtet in die Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Verfahrensteils aus einem in die sachliche Zuständigkeit des LG als Schöffengericht fallenden Verfahren obliegt das weitere Hauptverfahren dem Einzelrichter des (selben) LG.

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