§§ 111 Abs 3, 381 Abs 1 Z 5 StPO
Von § 381 Abs 1 Z 5 StPO sind bloß solche Sicherstellungen erfasst, denen eine staatsanwaltschaftliche Anordnung oder ein gerichtlicher Auftrag zu Grunde lag.
26.2.2025, 15 Os 145/24y (RS0135362)
§§ 111 Abs 3, 381 Abs 1 Z 5 StPO
Von § 381 Abs 1 Z 5 StPO sind bloß solche Sicherstellungen erfasst, denen eine staatsanwaltschaftliche Anordnung oder ein gerichtlicher Auftrag zu Grunde lag.
26.2.2025, 15 Os 145/24y (RS0135362)
