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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ188 (RZ 2025, 164)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 164 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

§ 111 Abs 3, § 381 Abs 1 Z 1 StPO

Die Kosten einer von der Kriminalpolizei aus eigenem durchgeführten Sicherstellung sind von dieser selbst zu tragen. Sie sind Teil der "Kosten der Ermittlungen der Kriminalpolizei" nach § 381 Abs 1 Z 1 StPO und fließen in den Pauschalkostenbeitrag ein.

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