I. Einleitung
"Wien ist anders". So lautete einst ein bekannter Werbeslogan zur Bundeshauptstadt. Doch lässt sich dieser Spruch auch auf das Verwaltungsgericht Wien übertragen? Der folgende Kurzbeitrag soll einen Überblick darüber geben, welche Bestimmungen im Vergleich zu anderen Verwaltungsgerichten der Länder aber auch der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit zu finden sind. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einem organisatorischen (Aufbau) und einem materiellen Teil.

