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Gehaltsreform und eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung

WissenschaftMag.a Claudia Pinter, Richterin des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten.RZ 2025, 151 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

Mit 1. Jänner 2022 wurde eine Gehaltsreform für Beschäftigte im Landesdienst Kärnten1)1)Ktn. LGBl. 81/2021. wirksam, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und im Gegenzug das Zulagensystem abschafft. Das Gehaltssystem der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten wurde in dieses neue System jedoch nicht miteinbezogen. Die Folgen sind nun – zusätzlich zu bereits bestehenden Ungleichheiten – gravierende Unterschiede bei der Gehaltseinstufung neu ernannter Richter:innen nach diesem Datum, die zu einer Diskriminierung der schon zuvor ernannten Richter:innen führt.

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