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Strafsachen § 6 Abs 3, § 81 Abs 1 StGB; § 20 Abs 1 StVO (RZ 2025/18)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/18RZ 2025, 126 Heft 6 v. 15.6.2025

§ 6 Abs 3, § 81 Abs 1 StGB

§ 20 Abs 1 StVO:

Eine besonders ins Gewicht fallende Überschreitung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit (hier: 155 km/h anstatt relativ zulässigen 70 km/h) begründet per se grobe Fahrlässigkeit iSd § 6 Abs 3 StGB.

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