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Unionsrecht Art 7 EMRK (RZ 2025/19)

EntscheidungenUnionsrechtRZ 2025/19RZ 2025, 128 Heft 6 v. 15.6.2025

Art 7 EMRK:

Amtsmissbrauch; strafrechtliche Verantwortung von Richter:innen; Unabhängigkeit der Gerichte; Bestimmtheit von Strafnormen.

Dass auch die Handlungen von Richter:innen den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen können, widerspricht nicht dem Art. 7 EMRK. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände dürfen Richter:innens allein wegen des Ergebnisses ihrer Entscheidungen oder wegen des Inhalts ihrer Entscheidungen strafrechtlich nicht verfolgt werden.

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