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Strafsachen § 364 Abs 1 Z 1 StPO (RZ 2025/17)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/17RZ 2025, 125 Heft 6 v. 15.6.2025

§ 364 Abs 1 Z 1 StPO:

Tagelanges Zuwarten mit dem Absenden eines bereits vorbereiteten – die Rechtsmittelanmeldung beinhaltenden – Schriftsatzes bis zum Abend des letzten Tages der Frist steht der Annahme eines Versehens bloß minderen Grades entgegen und hindert somit die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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