§ 1307 ABGB:
Keine Haftung gemäß § 1307 ABGB, wenn ein Missbrauch von Alkohol und Drogen zu einer psychischen Erkrankung führt, und Schäden nicht im Rauschzustand, sondern als Folge der Erkrankung verursacht werden.
OGH, 11.4.2025, 4 Ob 107/24z (OLG Wien, 3 R 130/23v; LG Eisenstadt, 27 Cg 31/23m)

