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Zivilsachen § 1307 ABGB (RZ 2025/16)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2025/16RZ 2025, 123 Heft 6 v. 15.6.2025

§ 1307 ABGB:

Keine Haftung gemäß § 1307 ABGB, wenn ein Missbrauch von Alkohol und Drogen zu einer psychischen Erkrankung führt, und Schäden nicht im Rauschzustand, sondern als Folge der Erkrankung verursacht werden.

OGH, 11.4.2025, 4 Ob 107/24z (OLG Wien, 3 R 130/23v; LG Eisenstadt, 27 Cg 31/23m)

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