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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ138 (RZ 2025, 120)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 120 Heft 6 v. 15.6.2025

§ 9 Abs 4 Z 4 KartG 2005

Die Inlandstätigkeit ist anhand der marktbezogenen Tätigkeit zu messen. Es sind nur Tätigkeiten relevant, die sich auf die Marktstruktur auswirken können.

Beisatz: Die erhebliche Inlandstätigkeit muss im Zeitpunkt der (geplanten) Durchführung des Zusammenschlusses gegeben sein. (T1)

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