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Strafsachen § 115 Abs 1 und 2 StGB (RZ 2025/13)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/13RZ 2025, 86 Heft 5 v. 15.5.2025

§ 115 Abs 1 und 2 StGB:

Werden durch eine Tat mehrere Personen zugleich beschimpft oder verspottet, so sind sie alle gleichermaßen Beleidigte. Zur Strafbarkeit nach § 115 Abs 1 StGB ist es in einem solchen Fall erforderlich, dass auch mindestens drei nicht von der Beleidigung betroffene Personen gegenwärtig sind.

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