§ 65 ff RStDG
Art 47 GRC:
Besoldung der Richter:innen; Garantien der Unabhängigkeit der Gerichte; gesetzliche Eingriffe in das Besoldungssystem.
§ 65 ff RStDG
Art 47 GRC:
Besoldung der Richter:innen; Garantien der Unabhängigkeit der Gerichte; gesetzliche Eingriffe in das Besoldungssystem.
