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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ56 (RZ 2025, 14)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 14 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 21 Abs 1 StGB, §§ 281 Abs 1 Z 5, 434f Abs 1 StPO

Im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB ist Bezugspunkt der Mängelrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) die Gesamtheit der Feststellungen zu den für die Entscheidung über die Begehung und die Subsumtion der (Anlass-)Tat einschließlich der Zurechnungsunfähigkeit bedeutsamen Tatsachen.

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