vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ57 (RZ 2025, 14)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 14 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 271 Abs 1 StPO

Vorgänge während des Zeitraums zwischen dem Schluss der Verhandlung (§ 257 erster Satz StPO, § 319 StPO) und der Wiedereröffnung der Sitzung (§ 268 erster Satz StPO, § 340 Abs 1 erster Satz StPO) sind nicht Gegenstand des Protokolls über die Hauptverhandlung (§ 271 Abs 1 StPO [iVm § 302 Abs 1 StPO]).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!