§ 16 Abs 1 VbVG:
Einem (bloß) faktischen Geschäftsführer kommt keine Außenvertretungsbefugnis für den Verband zu; er kann demnach keine wirksamen Prozesserklärungen für den Verband abgegeben.
17.9.2025, 12 Os 67/25g
§ 16 Abs 1 VbVG:
Einem (bloß) faktischen Geschäftsführer kommt keine Außenvertretungsbefugnis für den Verband zu; er kann demnach keine wirksamen Prozesserklärungen für den Verband abgegeben.
17.9.2025, 12 Os 67/25g
