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Strafsachen § 16 Abs 1 VbVG (RZ 2025/44)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/44RZ 2025, 308 Heft 12 v. 15.12.2025

§ 16 Abs 1 VbVG:

Einem (bloß) faktischen Geschäftsführer kommt keine Außenvertretungsbefugnis für den Verband zu; er kann demnach keine wirksamen Prozesserklärungen für den Verband abgegeben.

17.9.2025, 12 Os 67/25g

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