vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen §§ 84 Abs 1 Z 1, 88 Abs 1, 285 Abs 2 StPO; § 9 Abs 1 ARHG (RZ 2025/45)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/45RZ 2025, 309 Heft 12 v. 15.12.2025

§§ 84 Abs 1 Z 1, 88 Abs 1, 285 Abs 2 StPO

§ 9 Abs 1 ARHG:

Mangels planwidriger Lücke kommt eine analoge Anwendung des § 285 Abs 2 StPO zur Verlängerung der 14-tägigen Frist für die Einbringung einer Beschwerde gegen einen Beschluss nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!