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Zivilsachen §§ 1323, 1325, 1435 ABGB; §§ 266, 272, 304 Abs 1 Z 2 ZPO (RZ 2025/43)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2025/43RZ 2025, 306 Heft 12 v. 15.12.2025

§§ 1323, 1325, 1435 ABGB

§§ 266, 272, 304 Abs 1 Z 2 ZPO:

Die vom Geschädigten zu zahlenden Steuern stellen einen erstattungspflichtigen Teil des vom Schädiger zu leistenden Schadenersatzes für den Verdienstentgang dar.

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