§ 11 AHK
§ 23 Abs 1 und Abs 2 RATG
Aus § 11 AHK iVm § 23 Abs 1 und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rechtsanwalt kommt insoweit ein Wahlrecht zu.
§ 11 AHK
§ 23 Abs 1 und Abs 2 RATG
Aus § 11 AHK iVm § 23 Abs 1 und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rechtsanwalt kommt insoweit ein Wahlrecht zu.
