§ 24 VbVG
Einem faktischen Geschäftsführer kommt keine Außenvertretungsbefugnis für den Verband zu; er kann demnach auch keine wirksamen Prozesserklärungen für den Verband abgeben.
Beisatz; hier: Unzulässige Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Verbandsurteil durch dessen faktischen Geschäftsführer. (T1)

