§ 285b StPO
Wird die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, bevor der Oberste Gerichtshof über die Beschwerde gegen die Zurückweisung dieser Nichtigkeitsbeschwerde durch das Erstgericht entschieden hat, entfällt der Bezugspunkt der Zulässigkeitsentscheidung, weshalb die Beschwerde mangels Beschwerdeinteresses zurückzuweisen ist.

