§ 275 UGB, §§ 42, 150 Abs 3 AktG, §§ 6a Abs 4, 52 Abs 6 GmbHG
Der Sacheinlageprüfer, der die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und deshalb einen unrichtigen Prüfbericht verfasst, wird einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Sacheinlageprüfberichts disponiert hat und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig.

