§ 290 StPO
Solange der Oberste Gerichtshof (wegen einer Beschwerde gegen einen erstgerichtlichen Beschluss auf Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285a Z 1 StPO) mit einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde befasst ist, ist diese nicht auch als iSd § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO "ergriffen" anzusehen.

