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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ278 (RZ 2025, 266)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 266 Heft 11 v. 15.11.2025

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO

Die Verbindung zweier gegen denselben (Disziplinar-)Beschuldigten geführten Verfahren nach den Grundsätzen des § 37 StPO (iVm § 77 Abs 3 DSt) begründet keinen Befangenheitsgrund.

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