§ 153 Abs 1 und Abs 2 StGB
Ist der Machtgeber eine GmbH, sind die vom Tatbestand der Untreue geschützten wirtschaftlich Berechtigten (§ 153 Abs 2 StGB) die Gesellschafter der GmbH als deren Anteilseigner.
§ 153 Abs 1 und Abs 2 StGB
Ist der Machtgeber eine GmbH, sind die vom Tatbestand der Untreue geschützten wirtschaftlich Berechtigten (§ 153 Abs 2 StGB) die Gesellschafter der GmbH als deren Anteilseigner.
