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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ255 (RZ 2025, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 235 Heft 10 v. 15.10.2025

§ 39 FinStrG, § 290 Abs 1 StPO

Ein den finanzstrafrechtlichen Tatbegriff betreffender Fehler hinsichtlich einzelner Basisdelikte (§ 39 Abs 1 FinStrG) nach § 33 Abs 1 FinStrG stellt keinen Nachteil iSd § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO dar, wenn er die nach § 39 FinStrG gebildete Subsumtionseinheit unberührt lässt.

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