§ 70 Abs 1 Z 3 StGB
Die Berücksichtigung einer im Ausland rechtskräftig abgeurteilten Tat als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 erster Fall StGB setzt Feststellungen zum Vorliegen dieser Verurteilung voraus.
Seite 79
§ 70 Abs 1 Z 3 StGB
Die Berücksichtigung einer im Ausland rechtskräftig abgeurteilten Tat als Vortat iSd § 70 Abs 1 Z 3 erster Fall StGB setzt Feststellungen zum Vorliegen dieser Verurteilung voraus.
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