§ 20 StGB
"Erlangen" iSd § 20 StGB bedeutet, dass der Täter einen Vermögenswert in seine faktische und wirtschaftliche Verfügungsmacht bringt und ihn wirtschaftlich ausnutzen kann.
12.12.2023, 11 Os 127/23w (RS0134603)
§ 20 StGB
"Erlangen" iSd § 20 StGB bedeutet, dass der Täter einen Vermögenswert in seine faktische und wirtschaftliche Verfügungsmacht bringt und ihn wirtschaftlich ausnutzen kann.
12.12.2023, 11 Os 127/23w (RS0134603)
