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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ68 (RZ 2024, 80)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 80 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 99 Abs 2 StGB

Bei der rechtlichen Beurteilung der allfälligen Verwirklichung der Qualifikationsnorm des § 99 Abs 2 zweiter Fall StGB beeinflussen die Faktoren Intensität und Dauer einander wechselseitig. Je stärker der eine ausgeprägt ist, desto geringer sind die Anforderungen an den anderen (vgl auch § 99 Abs 2 erster Fall StGB).

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