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Zivilsachen § 260 ZPO (RZ 2024/25)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2024/25RZ 2024, 298 Heft 11 v. 15.11.2024

§ 260 ZPO:

In Zuständigkeitssachen zwischen einzelnen Senaten entscheidet der Personalsenat über die Zuständigkeit.

Die Möglichkeit der Parteien, nach Maßgabe der Verfahrensgesetze die Gerichtsbesetzung zu rügen und gegebenenfalls diese Frage auch im Rechtsmittelverfahren zu thematisieren, wird dadurch nicht beschränkt.

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