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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ277 (RZ 2024, 297)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 297 Heft 11 v. 15.11.2024

§ 38 Abs 2 JGG

Entscheidungen, mit denen die bedingte Entlassung angeordnet wird, unterliegen im Gegensatz zu Entscheidungen, mit denen die bedingte Entlassung widerrufen wird, nicht dem Regelungsbereich des § 38 Abs 2 erster Satz JGG und sind dem gesetzlichen Vertreter daher nicht bekanntzumachen.

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